Das Testament

Der Gesetzgeber sieht kraft Gesetz eine gesetzliche Erbfolgeregelung vor. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Erbfolge durch letztwillige Verfügung ändern. Dazu muss er ein Testament verfassen. Die ist in einer der folgenden Formen möglich.

privatschriftliches Testament
Dabei ist folgendes zu beachten:

öffentliches Testament

Für Ehegatten hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, in einer einheitlichen Urkunde ein gemeinsames Testament niederzulegen. Es genügt dabei, wenn ein Ehegatte schreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte das Testament eigenhändig mit unterzeichnet.

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